Mann zu Unrecht eingewiesen

Verfasst von am 15. Dezember 2015 in Medizinrecht

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen, da er unrechtmäßig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Die Ärzte hatten bei der Einweisung grundlegende fachliche Standards missachtet.

Ärzte weisen psychisch kranken Mann gegen seinen Willen ein

Ein damals 38-jähriger Mann wurde am 15. Juni 2007 von Polizisten in eine psychiatrische Klinik gebracht. Ärzte der Klinik hatten zuvor beim zuständigen Amtsgericht Koblenz die Anordnung der Unterbringung aufgrund einer „Psychose mit Verfolgungswahn“ erwirkt. Laut ihrer Einschätzung sei von „Fremd- und Eigengefährdung“ auszugehen. Aufgrund dieser Beurteilung blieb der 38-Jährige bis zum 11. August 2007 gegen seinen Willen in der Klinik und wurde dort zwangsweise medikamentös behandelt.

Psychiatrische Klinik muss 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Nach seiner Entlassung erhob der Mann Klage gegen die psychiatrische Klinik und forderte ein Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für die durch die Einweisung erlittenen Beeinträchtigungen. Die erzwungene Unterbringung sei rechtswidrig gewesen, da bei der Erstellung der Einweisung grundlegende fachliche Standards vernachlässigt wurden. Nachdem das Amtsgericht Koblenz die Klage zunächst abgewiesen hatte, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz schließlich zugunsten des Klägers und hob damit die Entscheidung der Vorinstanz wieder auf. Dem Kläger wurde für die knapp zweimonatige Unterbringung und die zwangsweise medikamentöse Behandlung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen.

Wann ist eine Zwangseinweisung gerechtfertigt?

Ausschlaggebend für dieses Urteil sei die Amtspflichtverletzung der Ärzte. Diese haben bei der Erstellung der Beurteilungen, die für eine Zwangseinweisung notwendig sind, grundlegende fachliche Standards missachtet. Bei dem Kläger sei – entgegen der ärztlichen Einschätzung – keine Eigen- oder Fremdgefährdung ersichtlich gewesen. Da eine psychische Erkrankung alleine noch keine Einweisung in eine psychiatrische Klinik rechtfertige, sei die zwangsweise Unterbringung rechtswidrig gewesen. Die Revision der Klinik wurde nicht zugelassen.

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12.11.2015, AZ: 9 U 78/11