Krank durch verseuchtes Trinkwasser – immer wieder hört man von Menschen, die durch Legionellen zum Teil schwer erkranken. Die Umweltkeime können Lungenentzündungen mit Verwirrtheitszuständen und hohem Fieber hervorrufen. Im schlimmsten Fall endet die Legionärskrankheit sogar tödlich.

Krank durch Legionellen

Im vorliegenden Fall ging es genau um diese Thematik – ein Mieter erkrankte schwer durch das mit Bakterien verseuchte Trinkwasser in seiner Wohnung. Geklagt hatte die Alleinerbin des erkrankten Vaters, der während des Rechtsstreits verstarb. Sie forderte von der Vermieterin ihres Vaters Schmerzensgeld sowie Schadensersatz von insgesamt 23.415,84 Euro. Der Vater lebte in einer Mietwohnung der Beklagten und erkrankte 2008 an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen wurde. Daraufhin untersuchte das Bezirksamt die besagte Wohnung des Vaters und entdeckte, dass sowohl dort als auch im Keller des Hauses eine hohe Legionellen-Kontamination vorlag. Die klagende Tochter war der Ansicht, dass die Beklagte nicht ihrer Pflicht nachgekommen sei, das Trinkwasser regelmäßig zu kontrollieren. Nur dadurch sei ihr Vater an der Lungenentzündung erkrankt.

Pflichtverletzung der Vermieterin

Nachdem die Klage bei den Vorinstanzen erfolglos geblieben ist, hat der Bundesgerichtshof nun zu Gunsten der Klägerin geurteilt. Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat der Bundesgerichtshof erklärt, dass die Beklagte durchaus eine Pflichtverletzung begangen haben könnte. Sie hätte das Trinkwasser in regelmäßigen Abstände auf Legionellen untersuchen müssen. Das Landgericht hat weiterhin angenommen, dass sich die Legionellenerkrankung nicht mit Gewissheit auf das verschmutzte Wasser zurückführen lässt. Diese Entscheidung hat laut Bundesgerichtshof keinen Bestand, denn die Beweiswürdigung weist Lücken auf.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 2015; AZ: VIII ZR 161/14