Lebensbedrohlicher Angriff auf türkischen Imbissinhaber durch Nazis
Verfasst von Christian Schebitz am 12. Mai 2015 in Strafrecht
Immer wieder hört man von Angriffen auf ausländische Mitbürger durch Rechtsextremisten. Dies kann sich auf die verbale Ebene beschränken, artet allerdings in den meisten Fällen in körperlicher Gewalt aus. So auch im vorliegenden Fall, in welchem ein türkischstämmiger Imbissbetreiber fast totgeschlagen wurde.
Lebensbedrohlicher Angriff auf Imbissbetreiber
Die neun angeklagten Rechtsextremisten feierten im September 2013 den Junggesellenabschied eines Freundes, der ebenfalls angeklagt war. Am Abend trafen sie im Bahnhof Bernburg auf den türkischstämmigen Nebenkläger, der Imbissinhaber ist, und auf seine Lebensgefährtin. Alle Angeklagten waren stark alkoholisiert und beleidigten die Imbissbetreiber. Es entzündete sich ein Streit und der Nebenkläger versuchte, die Extremisten durch schlagende Bewegungen mit einem Stock in der Luft zu vertreiben. Der Angeklagte schlug dem Nebenkläger daraufhin eine Bierflasche gegen den Kopf und der Nebenkläger machte deshalb weitere Bewegungen mit dem Stock. Die Angeklagten begannen daraufhin, den Imbissbetreiber zu schlagen und zu treten. Als dieser entwaffnet am Boden lag, traten und schlugen vier der Angeklagten weiterhin auf den Körper und den Kopf des Nebenklägers ein. Dabei nahmen sie seinen Tod billigend in Kauf. Der Imbissinhaber erlitt lebensbedrohliche Verletzungen und konnte nur mit Hilfe einer Notoperation am Leben gehalten werden.
Rechtskräftiges Urteil des Landgerichts
Die vier Angeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Totschlags zu Freiheitsstrafen verurteilt, die sich zwischen fünf Jahren sowie acht Jahren und zwei Monaten erstreckten. Das tragende Motiv war in diesem Fall nicht Ausländerhass, sondern vielmehr die Wut der Rechtsextremen über die Stocknutzung des Nebenklägers, weshalb eine Verurteilung wegen „Mordes aus niedrigen Beweggründen“ nicht erfolgen konnte. Die fünf übrigen Angeklagten hat das Landgericht freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hat die eingelegten Revisionen verworfen, da keine Rechtsfehler vorlagen. Aus diesem Grund sind die Verurteilungen rechtskräftig sind.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 30. April 2015; AZ: 4 StR 509/14