Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass Kinder in einem ehemaligen Bordell betreut werden dürfen. Die Sorgen der Stadt, das Kindeswohl könnte durch auftauchende Freier gefährdet sein, hielten die Richter für unbegründet.

Ehemalige Bordellbetreiberin lässt sich zur Tagesmutter umschulen

Eine ehemalige Bordellbetreiberin aus dem ostwestfälischen Bünde hatte ihr Gewerbe im Herbst 2014 abgemeldet und einen Kurs als Tagesmutter absolviert. Nachdem sie eine Zeit lang auf Kinder in deren Elternhäusern aufgepasst hatte, plante sie, in ihrem ehemaligen Bordell eine eigene Kindertagesstätte zu eröffnen. Zu diesem Zweck stellte sie den erforderlichen Antrag und startete sogleich mit den Renovierungsarbeiten.

Könnten Freier und Pädophile das Kindeswohl gefährden?

Die Stadt lehnte den Antrag der Tagesmutter jedoch ab. Ihrer Auffassung nach seien die Räumlichkeiten unpassend für eine Kinderbetreuungsstelle. Da sich im Internet noch immer Werbung für das ehemalige Bordell finden lasse, könnten noch immer Freier dort auftauchen. Im schlimmsten Fall sogar Pädophile, die sich von den Kindern in dem ehemaligen Freudenhaus angezogen fühlen könnten. Möglicherweise diene die Betreuungsstelle auch nur als Vorwand, um den Prostitutionsbetrieb heimlich unter dem Dach weiter zu führen. In jedem Fall würde eine Tagesstätte an solch einem Ort das Wohl der Kinder gefährden. Schließlich kam der Fall vor Gericht.

Gericht hält Sorgen der Stadt für lebensfern

Das Verwaltungsgericht Minden hielt die Befürchtungen der Stadt jedoch für lebensfern und unbegründet. Es gäbe keinerlei Hinweise darauf, dass das Bordell seit dessen Schließung heimlich weiterbetrieben werde. Das Auftauchen eines Freiers hielt das Gericht für ausgeschlossen. Auch wenn im Internet noch immer Werbung für das ehemalige Bordell existiere, sei die zugehörige Telefonnummer längst abgeschafft worden. Für die Kinder selbst mache es keinen Unterschied, ob es sich um ein ehemaliges Bordell handele oder nicht.