Keine Revision im Fall Tugce
Verfasst von Christian Schebitz am 27. Januar 2016 in Strafrecht
Im November 2014 war Tugce A. nach einem heftigen Streit zwischen Jugendlichen gestorben. Sanel M., der die Studentin zu Boden geschlagen hatte, wurde daraufhin zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Verteidigung nun abgewiesen.
Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen eskaliert auf einem Offenbacher Parkplatz
Der Tod der 22-jährigen Studentin Tugce A. wurde in den Medien heftig diskutiert. Im November 2014 kam es zwischen der Jungengruppe von Sanel M. und der Mädchen-Clique von Tugce zu einer lautstarken Auseinandersetzung. Auf einem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenburg eskalierte der Streit schließlich. Sanel M. schlug die 22-jährige Tugce so heftig gegen den Kopf, dass diese zu Boden fiel. Durch den Sturz erlitt die Studentin schwere Kopfverletzungen, an denen sie elf Tage später starb. Bei der Verhandlung befand das Landgericht Darmstadt, dass der heute 19-jährige Sanel M. den Tod der jungen Frau weder geplant noch beabsichtigt habe. Im Juni 2015 wurde er deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Das Urteil gegen Sanel M. ist nun rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat nun eine Revision der Verteidigung abgelehnt, das Urteil gegen Sanel M. ist damit rechtskräftig. Der 19-Jährige saß bislang in Untersuchungshaft und hat somit schon 14 Monate seiner Strafe abgebüßt. Den Rest der Zeit soll er jetzt in einem Jugendgefängnis absitzen. Nach der Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe besteht für Sanel M. eine realistische Chance auf eine vorzeitige Entlassung. Tugces Familie zeigte sich beruhigt über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
- Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tugce-albayrak-urteil-gegen-sanel-m-ist-rechtskraeftig-a-1073454.html