Kein Reiserücktritt wegen Terrorgefahr
Verfasst von Christian Schebitz am 30. November 2015 in Reiserecht
Der Rücktritt von einer Reise in ein Land des arabischen Frühlings ist nicht mit höherer Gewalt durch Terrorgefahr begründbar. Das entschied am 12. August 2015 das Amtsgericht München.
Ehepaar storniert Reise nach Marokko
Entschieden wurde der Fall eines Ehepaars, das im Juni 2014 eine Rundreise in Marokko vom 15. bis zum 22. April 2015 gebucht hatte. Die Eheleute waren am 17. November 2014 von der Reise zurückgetreten. Seit ihrer Buchung habe sich sowohl die Terrorgefahr als auch das Risiko einer Ausbreitung der Ebola-Epidemie bis nach Marokko verschärft. Das rechtfertige einen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt. Der Reiseveranstalter stornierte daraufhin die Reise. Er verlangte aber eine Stornogebühr, die er mit der bereits geleisteten Anzahlung für die Reise verrechnete. Höhere Gewalt sah er nicht als gegeben. Das Amtsgericht in München gab ihm Recht.
Allgemeine Terrorgefahr rechtfertigt keine höhere Gewalt
Das Gericht wies die Klage des Ehepaars auf Rückerstattung der Stornogebühr ab. Zwar bestehe seit dem arabischen Frühling 2011 in Marokko und auch in anderen Ländern ein erhöhtes Anschlags- und Terrorrisiko, es habe aber keine konkrete Gefährdung vorgelegen. Darüber hinaus war dem Ehepaar die politische Lage bereits bei der Buchung der Reise bekannt. Auch die Bedrohung durch die Ebola-Epidemie in Westafrika habe schon im Juni 2014 bestanden. Entsprechende Reise- und Sicherheitshinweise seien durch das Auswärtige Amt veröffentlicht worden.
Das Gericht rechnete eine Verschärfung der Terrorgefahr nicht höherer Gewalt, sondern dem allgemeinen Lebensrisiko zu. Schließlich habe sich die Gefahr insbesondere durch IS-Terror ja auch in anderen afrikanischen Ländern und sogar auch in Europa verschärft. Auch entschied das Münchner Amtsgericht, dass die Durchführung der konkreten Reise durch diese äußeren Umstände nicht unmittelbar gefährdet war.
- Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_231-C-963715_Terrorgefahr-in-Laendern-des-arabischen-Fruehlings-rechtfertigt-keinen-Reiseruecktritt-wegen-hoeherer-Gewalt.news21888.htm