Wenn sich Eheleute trennen, kommt es im Laufe der Scheidung und auch danach häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Ex-Paaren. Einer von beiden fühlt sich bei einer Trennung in der Regel gekränkt. Diese Kränkung kann mitunter drastische Ausmaße annehmen, insbesondere, wenn sich der Expartner rächen möchte und Beschimpfungen und schlimme Verleumdungen verbreitet.

Ehefrau verleumdet Exmann

Im konkreten Fall geht es um ein Ehepaar, das sich 2002 rechtskräftig scheiden ließ. Die Ehe wurde 1980 geschlossen und die Ehegatten haben miteinander vier erwachsene Kinder. 1999 trennte sich das Paar. Während des Gerichtsprozesses behauptete die Frau, dass ihr Mann die im Jahr 1993 geborene Tochter missbrauch habe. Aufgrund dieser Behauptung wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, das 2001 zu dem Ergebnis kam, dass der Vater sein Kind nicht sexuell missbraucht hat. Dies interessierte die Ehefrau nicht weiter, sie beharrte auf ihren Behauptungen und titulierte ihren Ehemann gegenüber der Vermieterin ihres Mannes als „Kinderschänder“. 2002 ließ sie die neue Lebensgefährtin ihres Mannes wissen, dass dieser pädophile Neigungen habe. Im gleichen Jahr äußerte sie dem Jugendamt gegenüber nochmals den Verdacht, ihr Mann habe die Tochter missbraucht. Das Landgericht verurteilte die Klägerin daraufhin dazu, solche Äußerungen gegenüber anderen zu unterlassen. Die Frau behauptete hiernach vor zwei ihrer Kinder und wiederholt vor Gericht, dass ihr Mann ein Kinderschänder sei.

Verwirkung des Unterhaltsanspruches

Die Frau forderte im anhängigen Gerichtsverfahren einen nachehelichen Unterhalt von monatlich 1.500 Euro. Sie war der Ansicht, dass ihr Anspruch darauf nicht verwirkt sei. Ihren Verdacht in Bezug auf die sexuellen Übergriffe habe sie durchaus äußern dürfen. Falsche Missbrauchsvorwürfe könnte man ihr im Nachhinein nicht als Fehler anlasten, da sie zu besagter Zeit depressiv gewesen sei. Die Forderung nach Nachscheidungsunterhalt war erfolglos, da das Gericht diesen als verwirkt angesehen hat. Zu Unrecht habe die Frau ihrem Mann wiederholt über mehrere Jahre hinweg ohne tatsächliche Anhaltspunkte sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Dadurch habe sie ihren Mann in der Öffentlichkeit bloß gestellt und ihm nachhaltig geschadet. Durch ihr Fehlverhalten hätte sie die soziale, wirtschaftliche sowie familiäre Existenz ihres Mannes zerstören können. Durch diese tiefgreifenden Beeinträchtigungen kann dem Ehemann nicht zugemutet werden, nachehelichen Unterhalt zu leisten.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. März 2014; AZ: 2 UF 105/13