Ultra Fans sind zumeist fanatische Anhänger einer Mannschaft, die eine eigene Struktur entwickelt haben, um ihre Mannschaft bestmöglich zu unterstützen. Doch nicht immer verläuft diese „Unterstützung“ gewaltfrei.

Fußballspiel mit Folgen

Am 12. August 2014 fand in München ein Fußballspiel im Stadion an der Grünwalderstraße statt: Der FC Bayern München II gegen den TSV 1860 München II. Nach diesem Spiel fuhr ein 20-jähriger FC Bayern Fan mit der U-Bahn Richtung Hauptbahnhof. Bereits in der Bahn bemerkte der 20-Jährge, der mit Bayern Fanartikeln (T-Shirt, Jacke, Hut) bekleidet war, dass er von zwei TSV Fans und einem anderen unbekannten Mann beobachtet wurde. Um einer potentiellen Bedrohung aus dem Weg zu gehen, verließ der 20-Jährige zügig den Hauptbahnhof.

Unbekannter Mittäter bedroht den 20-Jährigen

Die drei Männer aus der U-Bahn liefen dem FC Bayern Fan jedoch bis zum Sperrgeschoss hinterher. Nachdem sie dem Opfer zu dritt die Jacke ausgezogen hatten, zerriss der Unbekannte das T-Shirt des 20-Jährigen, bis es ihm nur noch in Fetzen vom Körper hing. Anschließend drohte er dem FC Bayern Fan Schläge an, falls dieser erneut sein „Revier“ betreten würde. Erst durch das zufällige Auftauchen eines Streifenwagens ließen die drei Täter von ihrem Opfer ab und flüchteten mit dem Strohhut. Kurze Zeit später wurde der beraubte 20-Jährige von einer Polizeistreife aufgegriffen. Die beiden Ultra Fans des TSV1860 München wurden noch am selben Abend gefasst.

Täter zeigen keine Reue

Vor Gericht zeigten die beiden 26- und 23-jährigen Täter allerdings keinerlei Reue, legten kein Geständnis ab und offenbarten auch nicht die Identität des unbekannten Mittäters. Dieses uneinsichtige Verhalten, sowie die Tatsache dass die Täter eindeutig in der Überzahl gewesen waren, wurden von der zuständigen Richterin am Amtsgericht München strafschärfend berücksichtigt. Die Angeklagten seien gezielt vorgegangen, obwohl von dem Geschädigten keinerlei Provokation ausgegangen war. Durch das gewalttätige Verhalten der drei Täter sei das friedliche Sportereignis diskreditiert worden.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 19.03.2015, AZ: 853 Ls 467 J 185511/14