Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte mit Beschluss vom 20.11.2015 das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom Oktober 2015: Die Bundestagsfraktionen müssen auf Nachfrage von Journalisten offenlegen, welchen Lobbyisten sie für das Parlament einen Hausausweis ausgestellt haben.

Zugang zum Parlament erfolgt nur über einen Hausausweis

Für verschiedene Verbände gibt es die Möglichkeit, über einen Hausausweis Zutritt zum Parlament zu erlangen. Die Parlamentsverwaltung stellt diese Ausweise aus. Hierzu existiert eine öffentlich einzusehende Liste, in die diese Verbände eingetragen sind. Doch nicht alle Interessenvertreter tauchen darin auf, denn es gibt noch eine weitere Möglichkeit, an einen Hausausweis zu gelangen: Dafür benötigt man einen Antrag, der von einem Parlamentarischen Geschäftsführer einer Bundestagsfraktion abgezeichnet ist. Lobbyisten, die ihren Hausausweis auf diesem Weg erhalten haben, sind nicht in die öffentliche Liste des Parlaments eingetragen.

Zeitung fordert Offenlegung aller Lobbyisten mit Hausausweis

Der Tagesspiegel hatte beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gestellt, weil sich auf Anfrage die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD geweigert hatten, Auskunft über Verbände, Organisationen und Unternehmen zu erteilen, die über sie einen Ausweis erhalten hatten. Die Linke und die Grünen hatten ihre Listen freiwillig offengelegt. Nachdem das Verwaltungsgericht dem Antrag im Oktober 2015 zugestimmt hatte (Az. 27 L 126.15), zog auch die SPD nach. Die Parlamentsverwaltung legte gegen das Urteil Beschwerde  ein, verlor jetzt aber erneut: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Listen aller Lobbyisten mit Hausausweisen veröffentlicht werden müssen. Nun müssen auch CDU und CSU Auskunft erteilen.

Öffentliche Lobbyismus-Debatte erneut angefacht

Das Urteil rückt die öffentliche Debatte um intransparenten Lobbyismus erneut in den Mittelpunkt des Interesses: Bereits im Juni 2015 hatte das Verwaltungsgericht Berlin der Klage des Internetportals abgeordnetenwatch.de gegen die Parlamentsverwaltung auf Veröffentlichung der Lobbyisten-Listen stattgegeben, derzeit läuft jedoch noch ein Berufungsverfahren vor dem OVG. Das Portal setzt sich schon seit langem für mehr Transparenz hinsichtlich der Interessenvertretung im Deutschen Bundestag ein.

 

Quellen:

http://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-des-verwaltungsgerichts-auch-union-muss-ueber-lobbyisten-informieren/12490608.html

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-6s4515-lobbyisten-hausausweis-bundestag-offenlegen/