Fahrverbot einer Österreicherin in Deutschland wegen Drogenkonsums
Verfasst von Christian Schebitz am 15. Mai 2015 in Verkehrsrecht
Wer in Deutschland mit Drogen oder Alkohol hinter dem Steuer erwischt wird, muss mit einer meist hohen Strafe und schlimmstenfalls dem Führerscheinentzug rechnen. Doch wie verhält es sich mit ausländischen Verkehrssündern, die in Deutschland einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen haben? Darf Ihnen verboten werden, in Deutschland weiterhin Auto zu fahren, oder steht die Entscheidung allein in der Macht des eigenen Heimatlandes, in dem man den Führerschein gemacht hat? Darüber musste der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Fahrverbot auf deutschen Straßen
Einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß hatte Sevda Aykul begangen, eine österreichische Staatsbürgerin. Sie lebt in Österreich, nahe der deutschen Grenze, und geriet in Deutschland in eine Polizeikontrolle. Nach einer Blutuntersuchung stellte sich heraus, dass die Frau vor der Fahrt Cannabis konsumiert hatte, was sie auch des Öfteren tut. Die Behörden in Deutschland sind deshalb der Meinung, dass die Frau zum Fahren eines Pkws nicht geeignet ist. Somit wurde ihr das Verbot auferlegt, in Deutschland mit dem österreichischen Führerschein Auto zu fahren. Das Recht, wieder in Deutschland ein Fahrzeug zu führen, erhält sie nur nach einem erfolgreich bestandenen medizinisch-psychologischen Gutachten. In Österreich darf Sevda Aykul weiterhin einen Pkw bedienen, da es dort nur dann zu einem Verbot kommt, wenn durch ein medizinisches Gutachten nachgewiesen wird, dass keine Fahreignung wegen Drogenkonsums besteht bzw. der Betroffene Anzeichen einer Abhängigkeit aufweist. Die Blutuntersuchung ergab jedoch, dass die Frau nicht merkbar unter Drogeneinfluss stand. Deshalb beschwerte sich Frau Aykul beim deutschen Gericht und forderte, dass sie auch in Deutschland uneingeschränkt weiterfahren wolle.
EuGH: Fahrverbot rechtens
Der Europäische Gerichtshof entschied in diesem Fall gegen Frau Aykul, denn einem Führerscheininhaber darf von einem anderen Mitgliedsland untersagt werden, auf seinen Straßen zu fahren, wenn dieser dort eine Verkehrswidrigkeit begangen hat. Dieses Verbot kann jedoch nicht unbegrenzt auferlegt werden und die Voraussetzungen für eine Wiedererlangung des Fahrrechts müssen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. So muss Frau Aykul nicht unbedingt eine MPU durchlaufen, nach einer fünfjährigen Wartefrist erhält sie die Erlaubnis, in Deutschland wieder Auto zu fahren.
- Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2015; AZ: C-260/13