Erlaubt? Auf dem Standstreifen am Stau vorbei
Verfasst von Christian Schebitz am 26. August 2015 in Verkehrsrecht
Vor allem während der Ferienzeit staut es sich wieder auf deutschen Autobahnen – ärgerlich für alle, die es eilig haben, in den langersehnten Urlaub oder wieder nach Hause zu kommen. Verlockend ist es da, den Standstreifen zu nutzen und an den anderen Autos vorbei zu fahren – sei es nur, um die nächste Abfahrt zu nehmen.
Aber aufgepasst! Verkehrsteilnehmer, die dabei erwischt werden, dass sie den Seitenstreifen befahren, um schneller vorwärts zu kommen, müssen mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Denn das Befahren der Seitenspur ist verboten.
Die unerlaubte Nutzung des Seitenstreifens stellt zudem ein hohes Unfallrisiko dar, da andere Wagen plötzlich nach rechts ausscheren können oder sich unerwartet ein liegengebliebenes Auto auf der Spur befinden kann, was unvermeidlich zu einer Kollision führt, da es keine Ausweichmöglichkeit gibt.
Wozu dient die Standspur?
Standstreifen sind in erster Linie dafür da, Fahrzeuge im Notfall abstellen zu können, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Des Weiteren dient die Spur als Fahrgasse für den Rettungsdienst, als Ersatzspur für die Verkehrsführung in einem Baustellenbereich oder kann dafür genutzt werden, um Hindernissen auf der Fahrbahn auszuweichen.
Ausnahmen für die Nutzung der Standspur
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Standspur von der Verkehrsaufsicht auch regulär zum Befahren freigegeben werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen auf dem Autobahnabschnitt vorliegt und es möglich ist, den Abschnitt Video zu überwachen.
In allen anderen Fällen stellt das Befahren des Seitenstreifens einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, da er nach § 2 Abs. 1 StVO „nicht Bestandteil der Fahrbahn“ ist. Gefährdet der Fahrzeugführer beim unerlaubten Befahren der Standspur andere Verkehrsteilnehmer oder verursacht sogar einen Unfall, erhöhen sich das Bußgeld, die Anzahl der Punkte in Flensburg und es muss auch mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Außerdem drohen Schadensersatzforderungen des Unfallopfers.