Cannabis-Pflanzen im Maisfeld

Verfasst von am 21. August 2015 in Strafrecht

Cannabis bezeichnet die Gattung der Hanfpflanzen, deren Gebrauch in Deutschland verboten ist. Auch der Anbau der Pflanzen ist illegal und wird strafrechtlich verfolgt.

Landwirt entdeckt illegale Pflanzen in seinem Feld

Zwei Männer, die bereits über Erfahrung im Anbau und Verkauf von Cannabis verfügten, wollten im Mai 2012 erneut durch Hanfpflanzen Geld verdienen. Dafür nutzten die beiden Männer ein abgeschiedenes Maisfeld im emsländischen Börger als Anbaufläche. Sie entfernten einen Teil der Maispflanzen und ersetzten diese durch ihre Cannabis-Pflanzen. Im Juni 2012 entdeckte der Landwirt jedoch die illegalen Hanfpflanzen auf seinem Feld und verständigte sofort die Polizei. Um die Täter auf frischer Tat zu ertappen, installierten die Polizisten sogenannte Wildkameras auf dem Feld. Mithilfe dieser Kameras konnte dokumentiert werden, dass die beiden Männer in der Folgezeit regelmäßig das Maisfeld  betraten.

Angeklagte bestreiten Tat

Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage gegen die beiden Männer. Diese wiesen den Tatvorwurf als unzutreffend ab. Der Jüngere von ihnen habe die Cannabis Pflanzen rein zufällig entdeckt, als er bei einem Spaziergang, auf der Suche nach seinem Hund, in das Maisfeld gelaufen war. Anschließend habe er dem Älteren von seiner Entdeckung erzählt und war gemeinsam mit ihm mehrmals zu dem Feld gegangen, um die Entwicklung der Hanfpflanze aus purer Neugierde zu verfolgen.

Freiheitsstrafen ohne Bewährung

Das Amtsgericht schenkte der angeführten Erklärung jedoch keinen Glauben und verurteilte die beiden Männer zu Freiheitsstrafen von einem Jahr bzw. einem Jahr und zwei Monaten, wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Da die beiden Angeklagten bereits vorbestraft waren, konnte das Amtsgericht ihnen keine günstige Sozialprognose bescheinigen. Die Freiheitsstrafen wurden daher nicht zur Bewährung ausgesetzt. Auch die Berufung des Urteils durch die Angeklagten blieb erfolglos.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22.07.2015, AZ: 1 Ss 113/48