Beißattacke verletzt zweijähriges Mädchen lebensgefährlich
Verfasst von Christian Schebitz am 25. November 2015 in Verwaltungsrecht
Bereits einen Tag, nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, dass der Rottweiler „Pascha“ eingeschläfert werden muss, wurde dem Tier die tödliche Injektion verabreicht. Der Eilantrag der Hundehalterin gegen diese Entscheidung blieb erfolglos. Vor wenigen Monaten hatte der Hund ein zweijähriges Mädchen angegriffen und ihr dabei große Stücke der Kopfhaut abgerissen.
Rottweiler greift unvermittelt Familie an
Der Rottweiler „Pascha“ wurde am 06. Juli 2015 von einer Bekannten der Hundehalterin am Rheindeich in Duisburg ausgeführt. Beim Anblick einer Familie riss sich der Hund plötzlich ohne erkennbaren Grund von der Leine los und attackierte die Menschengruppe. Bei diesem Angriff wurde die zweijährige Tochter der Familie lebensgefährlich verletzt. Der Hund riss ihr große Teile der Kopfhaut samt Haaren ab und fügte ihr erheblich Bisswunden an Ohren, Augen, Mund, Bauch und Beinen zu. Noch am selben Tag wurde der Rottweiler von der Stadt Duisburg sichergestellt. Gemäß den Vorschriften des Landeshundegesetzes sollte er eingeschläfert werden, weil von ihm eine erhöhte Gefahr ausgehen würde.
“Pascha” leidet unter einem fehlgeleitetem Jagdverhalten
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf ein amtstierärztliches Gutachten, aus dem hervorging, dass der Rottweiler ein fehlgeleitetes Jagdverhalten habe. Der Angriff erfolgte vollkommen unvermittelt und ohne Droh- oder Warnsignale im Voraus. Weder bei dem unerwarteten Ansturm zu Beginn noch bei der zielgerichteten Attacke auf das zweijährige Mädchen hatte beim Hund eine Beißhemmung eingesetzt. Aufgrund seines Alters sowie irreparabler Hirnschäden, die das Jagdverhalten des Hundes maßgebend beeinflussen, sei eine Therapie nicht erfolgversprechend.
Hundebesitzerin muss sich nach Beißattacke vor Gericht verantworten
Der Eilantrag der Hundehalterin gegen die Einschläferung ihres Rottweilers blieb erfolglos. Da eine weitere Beißattacke des Hundes nicht ausgeschlossen werden könne, hielt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen es für notwendig, ihn einschläfern zu lassen.
Da der Hund eigentlich einen Maulkorb hätte tragen müssen, dies bei dem Angriff aber nicht der Fall war, müssen sich die Hundebesitzerin und die Gassigängerin, die mit dem Rottweiler am Unglückstag unterwegs gewesen ist, nun vor Gericht verantworten.
Quellen:
- Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2015, AZ: 5 B 925/15
- http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/tierarzt-schlaefert-rottweiler-pascha-nach-beiss-attacke-ein-id11298643.html