Frau versucht, kleingedrucktes im Handyvertrag zu lesen.

Kleingedrucktes im Handyvertrag.

Das neueste Smartphone inklusive zahlreicher Flatrates zu einem Spottpreis – wer da nicht zugreift, ist selbst schuld. Doch Vorsicht ist geboten: Diese verlockenden Sparangebote können sich schnell als Kostenfalle entpuppen. Fiese Tricks der Mobilfunkanbieter, die teils an Kriminalität grenzen, lassen Handyrechnungen in die Höhe schnellen. Wie Sie die miesen Abzockmethoden der Betreiber entlarven und sich bestmöglich schützen können, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Die Kostenfallen bei Handyverträgen sind vielfältig; nicht immer steckt kriminelle Energie der Mobilfunkbetreiber dahinter, in manchen Fällen sind einfach Nutzungs- und Vertragsfallen Grund für eine überhöhte Rechnung. Auf legale Weise und mit miesen Maschen werden Verbraucher abgezockt, etwa durch eine automatische Grundpreissteigerung, einem falschen Tarif oder überzogenen Internetkosten.

Kostenfalle 1: Rabattaktionen und vermeintlich kostenlose Zusatzangebote

Bei Vertragsunterzeichnung sind Sie noch der Meinung, ein absolutes Schnäppchen gemacht zu haben, mit dem angeblich kostenlosen Smartphone, dem niedrigen Grundpreis und den kostenlosen Zusatzflats. Doch die Rabatte, mit denen die Mobilfunkanbieter werben, werden sich in einigen Wochen als reine Kostenfalle erweisen. So bieten sie ihren Kunden einen anfangs sehr niedrigen Monatspreis an, der nach ein paar Monaten allerdings in die Höhe schnellt. So gibt es Tarife mit einem Sechs-Monats-Rabatt bei Neuabschluss oder sonstige Rabatte, die schon zwölf Monate vor Ende der Vertragslaufzeit auslaufen.In vielen Fällen gelten die günstigen Konditionen lediglich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit, danach müssen Verbraucher für die gleichen Dienste tiefer in die Tasche greifen, oder die niedrige Grundgebühr ist mit einem Mindestumsatz bzw. einer Mindestnutzung verknüpft. Manche Anbieter buchen ungefragt bei Vertragsabschluss Spar-Optionen zum Testen für ihre Kunden. Diese werden in der Regel nach einigen Monaten jedoch kostenpflichtig. Die Hinweise hierzu stehen meist nicht einmal im Kleingedruckten, sondern auf Zusatzblättern, die von Nutzern übersehen werden.

Verbrauchertipps:

  • Das Kleingedruckte sollte immer gründlich durchgelesen werden, dort muss stehen, wie lange der jeweilige Rabatt gilt und ob ein Mindestumsatz gefordert wird.
  • Vorsicht auch vor Treue-Rabatten bei frühzeitiger Vertragsverlängerung, denn dann kommen Verbraucher erst nach vier Jahren aus dem Vertrag heraus.
  • Eine Vertragskündigung bereits im ersten Monat erweist sich als sinnvoll, denn somit wird verhindert, dass der Vertrag sich nach zwei Jahren automatisch mit einer erhöhten Grundgebühr verlängert.
  • Die Aktivierung der Spar-Optionen ist im rechtlichen Sinn nicht haltbar. Verbraucher sollten unbedingt auf eine Kündigung zum Testende bestehen.

Kostenfalle 2: Flatrates

Ein Handyvertrag ohne Flatrate ist heutzutage undenkbar. Sorglos telefonieren und im Internet surfen, solange man möchte, ohne zusätzliche Kosten. Eine SMS-Flatrate, um unzählige Nachrichten an Freunde zu verschicken, darf im Vertrag selbstverständlich auch nicht fehlen. Die Allnet-Flats sind bei Verbrauchern ganz besonders beliebt und boomen bei den Anbietern. Doch Nutzer lassen sich durch die Flatrate-Angebote täuschen und denken, sie haben damit alle anfallenden Kosten fest im Griff. Flatrate bedeutet allerdings nicht automatisch, dass auch alles abgedeckt ist, sondern nur bestimmte Datenvolumen mitinbegriffen sind. Insbesondere die Internetflat ist in der Regel auf 300 MB, 500 MB oder 1 GB beschränkt. Ist das Volumen aufgebraucht, brauchen Nutzer Geduld oder sie müssen für viel Geld das Volumen aufstocken. Auch Telefonpauschalen sind entweder nur auf Gespräche ins Festnetz oder aber lediglich in bestimmte Netze beschränkt. Das Gleiche gilt oftmals auch für das Verschicken von SMS.

Verbrauchertipps:

  • Zunächst sollten Verbraucher herausfinden, welche Dienste für sie individuell wichtig sind und ihr Mobilfunkverhalten analysieren, um herauszufinden, welche Flats sich lohnen. Die Tarifdetails sollten Nutzer immer genau durchlesen, um Einschränkungen der Flats zu entdecken. Zu guter Letzt ist ein Vergleich der verschiedenen Faltrate-Angebote angebracht.
  • Pauschaltarif-Nutzer sollten zudem prüfen, an welches Netz sie durch den Vertrag gebunden sind und ob das Netz in ihrem Umfeld gut verfügbar ist.

Kostenfalle 3: Teure Datenautomatik

Einige Mobilfunkanbieter bieten ihren Nutzern eine Datenautomatik. Konkret bedeutet das, dass jeder Smartphone-Nutzer, der sein Datenvolumen für das Internet ausreizt, ein bis zu dreimal so großes Zusatzvolumen erhält – das Ganze natürlich gegen einen Aufpreis. Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, dass sie dieses Volumen automatisch erhalten und für das schnelle Surfen letztlich zahlen müssen, unabhängig davon, ob sie sich bewusst dafür entschieden haben oder eben nicht.

Verbrauchertipps:

  • Um dieser automatischen Umstellung vorzubeugen, sollten Verbraucher unbedingt die Vertragsbedingungen genauestens prüfen.
  • Empfohlen wird zudem die Nutzung des WLANs, Apps sollten so ausgerichtet werden, dass Updates beispielsweise nur über eine WLAN-Verbindung ausgeführt werden, um Datenvolumen zu sparen.

Kostenfalle 4: Auslandstarife

Ein preiswertes Auslandspaket, das vermeintlich alle Kosten abdeckt, beim Vertragsabschluss gleich einmal dazu buchen, warum nicht? Klingt verlockend, doch Vorsicht! Selbst im Auslandspaket sind nicht alle SMS und Gespräche enthalten. Nach Buchung eines derartigen Pakets wiegen sich die meisten in Sicherheit und machen sich über zusätzliche Kosten durch längere Anrufe ins eigene Land keine Gedanken. Bei Roaming-Verträgen können Verbraucher auch im Ausland mit ihrem Smartphone auf das Internet zugreifen, ohne dass hierfür ein zusätzlicher Eingriff erforderlich wäre. Doch das automatische Einbuchen in das ausländische Netz über Roaming ist meist eine teure Angelegenheit. Der Verbrauch von 100 Kbit kostet bereits ca. 1,90 Euro und damit kommt man nicht sehr weit. Die EU hat zwar aufgrund hoher Handyrechnungen eine maximale Grenze von 59,50 Euro festgesetzt, allerdings gilt diese lediglich in EU-Ländern. Außerhalb besteht eine solche Grenze nicht, also beispielsweise in der Türkei oder der Schweiz.

Verbrauchertipps:

  • Verbraucher sollten unbedingt in den Einstellungen ihres Smartphones das Roaming unterbinden bzw. besser eine Prepaid-SIM-Karte eines örtlichen Betreibers verwenden, um teure Downloads zu vermeiden.
  • Ein Auslandstarif lohnt sich für Wenignutzer keinesfalls. Stattdessen sollte lieber ein normaler EU-Tarif gewählt werden.
  • Ab 15. Juni 2017 können Verbraucher aufatmen, denn ab diesem Zeitpunkt sollen die Roaming-Gebühren in der EU auslaufen.

Kostenfalle 5: Neues Handy und Beibehaltung der alten Nummer

Vorsicht ist besonders bei einem Handywechsel geboten. Tauscht man das veraltete Handy gegen ein zeitgerechtes Smartphone und behält einfach die alte SIM-Karte, kann das schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Die veralteten Handyverträge sind in der Regel SMS- sowie Sprachtarife und eigentlich nicht zur Internetnutzung vorgesehen. Dennoch bieten die Betreiber ihren Kunden „großzügiger Weise“ einen Internetzugang mit den SIM-Karten an, jedoch zu überteuerten Preisen. So kann eine Minute Internet bereits 9 Cent kosten. Stundenlanges Surfen täglich lässt die Handyrechnung in die Höhe schnellen.                                                                                                                                              Auch beim Angebot eines äußerst preiswerten Handys ist Vorsicht geboten. Das superbillige Smartphone kann im freien Handel meist für den gleichen Betrag erworben werden und dies ohne Vertragsbindung. Die Tarifpreise mit dem vermeintlich günstigen Handy sind jedoch drei- bis fünfmal so hoch wie die der Discount-Tarife.

Verbrauchertipps:

  • Verbraucher sollten sich nach einem neuen, zeitgemäßen Tarif umschauen.
  • Durch angeblich preiswerte Handys sollen sich Verbraucher nicht zu teuren Tarifen überreden lassen. Das Smartphone sollte besser ohne Vertrag erworben werden, um Geld zu sparen.

Wann lohnt es sich, gegen den Mobilfunkanbieter zu klagen?

In den meisten Fällen sind die Kostenfallen im Kleingedruckten der Verträge zu finden. Die Mobilfunkanbieter handeln also auf legale Weise. Dennoch kommt es vor, dass die Anbieter bei Vertragsabschlüssen kriminell vorgehen und gegen das Gesetz verstoßen. Dies ist beispielsweise bei der eigenmächtigen Buchung der Spar-Optionen der Fall. Diese sind rechtlich nicht haltbar. Verbraucher sollten sich also bei derartigen Abzocken an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der sie ausführlich über ihre individuellen Rechte aufklärt und das weitere Vorgehen mit ihnen bespricht.