Um als Taxiunternehmer arbeiten zu dürfen, benötigt man eine Lizenz, die nach einer bestimmten Zeit ablaufen kann und danach wieder verlängert werden muss. Doch was passiert, wenn das Taxiunternehmen die Frist für die Verlängerung einer solchen Lizenz versäumt hat? Muss die Stadt dem Unternehmen dennoch die Lizenz erteilen? Um eine solche Rechtsfrage ging es im Fall eines Taxiunternehmers aus Köln.

Taxiunternehmer versäumt Verlängerungsfrist

Der Taxiunternehmer war der Meinung, dass die Stadt Köln seine Konzession trotz Versäumnis verlängern müsse. Er wollte die Stadt Köln in die Pflicht nehmen, seine Konzession vorläufig zu verlängern, da er selbst versäumt hatte, den Antrag auf Verlängerung einzureichen. Die Antragsfrist hatte er jedoch lediglich um einige Tage versäumt. Er sehe es als unverhältnismäßige Strafe an, wegen dieser wenigen Tage keine Verlängerung mehr zu erhalten.

Gericht entscheidet gegen Antragsteller

Diese Auffassung teilte das Verwaltungsgericht Köln allerdings nicht. Durch den Fristablauf erlosch auch seine Taxikonzession, die nun nicht mehr verlängert werden könne. Darüber hinaus hat der Antragsteller schuldhaft gehandelt, denn schon vor drei Monaten wies die Stadt den Taxiunternehmer auf die bald auslaufende Frist hin. Der Antragsteller habe sich allerdings nicht persönlich um die Verlängerung der Konzession gekümmert, sondern nur einen unzuverlässigen Vertreter damit beauftragt. Das Verschulden dieses Vertreters ist mit dem eigenen Verschulden des Taxiunternehmers gleichzusetzen. Somit kann dem Antragsteller die Taxikonzession nicht vorläufig verlängert werden.

 

  • Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Mai 2015; AZ: 18 L 939/15